Wenn aus guter Hoffnung Trauer wird, sollten Sie nicht alleine sein.
Wenn Sie nach der 18. Schwangerschaftswoche (ab SSW 18+0) eine Fehlgeburt haben, haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung.
Das bedeutet, dass Sie bei einem Hausbesuch durch mich eine teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten.
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Möglich sind ein täglicher Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt
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und bei Bedarf 7 weitere Hausbesuche (Ordinationen) vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.
Plattform "Verwaiste Eltern"
Sternenkinder
Verein Wandelstern