BETREUUNG NACH FEHLGEBURT

Wenn Sie auf diese Seite geklickt haben, weil es Sie selber betrifft, dann tut es mir sehr leid.


Wenn aus guter Hoffnung Trauer wird,...

... dann fehlen oft die Worte.

 

Ich kann mit Ihnen über Ihre "stille Geburt" sprechen und sie begleiten. 

 

Wenn Sie nach der 18. Schwangerschaftswoche (ab SSW 18+0) eine Fehlgeburt hatten/ haben werden, haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung.

Das bedeutet, dass Sie bei einem Hausbesuch durch mich als Wahlhebamme eine teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten.

 

  • Möglich sind ein täglicher Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • und bei Bedarf 7 weitere Hausbesuche (Ordinationen) vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.
  • Telefonische Beratung 

Beratungsstellen in Verlustsituationen:

Plattform "Verwaiste Eltern"

Sternenkinder 

Verein Wandelstern