BETREUUNG NACH FEHLGEBURT

Wenn aus guter Hoffnung Trauer wird, sollten Sie nicht alleine sein. 

 

Wenn Sie nach der 18. Schwangerschaftswoche (ab SSW 18+0) eine Fehlgeburt haben, haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung.

Das bedeutet, dass Sie bei einem Hausbesuch durch mich eine teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten.

 

  • Möglich sind ein täglicher Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • und bei Bedarf 7 weitere Hausbesuche (Ordinationen) vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.

 

Plattform "Verwaiste Eltern"

Sternenkinder 

Verein Wandelstern